Grabarten

 

Reihen- und Wahlgrab: 

Für die letzte Ruhestätte gibt ES zwei Beisetzungsmöglichkeiten

 

Auf den Friedhöfen in Konstanz und den Ortsteilen werden die Sarg- und Urnenbestattung in zwei Grabarten angeboten: dem Reihen- und dem Wahlgrab. Die Grabstätten unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Nutzungsrechte und Ruhezeiten.

Für Sarg- und Urnenbestattungen:

 

Reihengräber:


Die Grabstätten werden der Reihe nach mit einem Sarg oder einer Urne belegt. Man unterscheidet pflegefreie und individuelle Reihengräber. Für das Reihengrab kann zu Lebzeiten kein Nutzungsrecht erworben werden. Der genaue Platz des Grabes wird erst im Todesfall von der Friedhofsverwaltung bestimmt. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf der Ruhezeit wird die Grabstätte aufgelöst. Das Nutzungsrecht fällt an den Friedhof zurück.

Wahlgräber:

 

In dafür ausgewiesenen Grabfeldern lassen sich Grabstätten für Särge oder Urnen frei wählen. Auch hier wird zwischen pflegefreien und individuellen Grabstätten unterschieden. Wahlgräber können zu Lebzeiten gekauft werden. Es ist möglich, in einem Wahlgrab mehrere Verstorbene zu bestatten. Sie können zwei oder mehrere Grabstellen erwerben und zu einem Doppel- oder Familiengrab vereinen. Für jede bestattete Person beträgt die Ruhezeit 20 Jahre. Die Grabstätte muss bis zum Ablauf der Ruhezeit der zuletzt bestatteten Person verlängert werden. Danach können Sie die Grabstätte für 3 bis 30 Jahre verlängern.

Bitte beachten Sie, dass für die Sarg- und Urnenbestattungen jeweils spezifische Reihen- und Wahlgrabvarianten existieren. Sie sind jedoch nicht auf allen Friedhöfen in Konstanz und den Ortsteilen verfügbar.