VORSORGEVERTRAG
Ein Vorsorgevertrag beschreibt die Bestattung und kann Kosten regeln. Die Bestattungsvorsorge umfasst zwei Bereiche: die organisatorische und auf Wunsch die finanzielle Vorsorge. In einem Vorsorgevertrag lassen sich beide Aspekte kombinieren. Diesen können Sie direkt mit dem Bestattungsinstitut Schäuble & Winkler abschließen.
Der Vorsorgevertrag enthält zum Beispiel Informationen über Ansprechpartner im Sterbefall, den Ort und die Form der Beerdigung, den Ablauf der Trauerfeier, die Veröffentlichung der Traueranzeige sowie weitere individuelle Wünsche. Ferner können Sie im Vorsorgevertrag die Regelung der Grabpflege festhalten. Nicht alle Details müssen zwingend festgelegt werden. Sämtliche Vertragsinhalte lassen sich natürlich nachträglich verändern.
Eine Sterbegeldversicherung kann Hinterbliebene ebenfalls vor finanziellen Aufwendungen entlasten. Sie wird von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten. Sobald der Sterbefall eintritt, wird die vorher festgelegte Summe zur Verfügung gestellt. Achten Sie darauf, dass der Begünstigte Ihr Vertrauen genießt – die Auszahlung des Versicherungsgeldes ist nicht zweckgebunden.
Für die finanzielle Vorsorge bietet sich die Einrichtung eines Treuhandkontos über unser Haus an. Auf dieses zahlen Sie die voraussichtlichen Kosten Ihrer Bestattung ein. Das ersparte Geld wird später für die Bezahlung der im Vertrag vereinbarten Leistungen genutzt. Die Einlage auf dem Treuhandkonto ist somit eine sichere Lösung, um für die eigene Bestattung vorzusorgen. Seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr.