BESTATTUNGSVORSORGE
Der Tod ist für viele Menschen ein Tabuthema. Sich mit dem Ableben auseinanderzusetzen und zu Lebzeiten die Bestattung zu konkretisieren, ist sowohl für einen selbst als auch die Angehörigen nicht leicht. Doch es gibt gute Gründe, sich frühzeitig Gedanken über die eigene Bestattung zu machen. Und den eigenen Willen schriftlich in einer Bestattungsvorsorge festzuhalten.
Sie möchten mehr wissen? Wir vom Bestattungsinstitut Schäuble & Winkler nehmen uns gerne ausreichend Zeit, um Sie über die Vorteile einer Bestattungsvorsorge aufzuklären und Sie in Ruhe zur Absicherung der eigenen Bestattung zu beraten. Selbstverständlich ist die Vorsorgebesprechung unverbindlich und kostenlos. Wir empfehlen, Angehörige in die Bestattungsvorsorge einzubinden, das entlastet und vermittelt Sicherheit.
Die Bestattungsverfügung soll die Bestattung vereinfachen und optimieren. Daher ist es sinnvoll, die Angehörigen über die Existenz einer solchen Verfügung zu informieren. Und diese so zu hinterlegen, dass sie zuverlässig aufgefunden wird. Ferner sollte die Verfügung nicht Bestandteil eines Testaments sein, da dieses gewöhnlich erst Wochen nach Todeseintritt eröffnet wird. Natürlich können Sie eine Bestattungsverfügung jederzeit in Teilen oder vollständig ändern oder wieder zurücknehmen.
Wird eine Erd- oder Feuerbestattung gewünscht? Soll eine Trauerfeier stattfinden? Gibt es Wünsche bezüglich der Trauerrede oder zur Auswahl der Trauermusik? Am besten halten Sie Ihre Bestattungswünsche in einer Bestattungsverfügung schriftlich fest. Dann läuft alles so ab, wie Sie es sich vorstellen. Und die Angehörigen werden von organisatorischen Fragen und Aufgaben entlastet.
Sie können Ihre Wünsche formlos festhalten. Möchten Sie das Bestattungsinstitut Schäuble & Winkler beauftragen, sind wir Ihnen gerne bei Ausarbeitung des Dokuments behilflich. In jedem Fall muss die Verfügung datiert und unterschrieben werden.
Rechtlich betrachtet ist die Bestattungsverfügung eine Willenserklärung und kein Vorsorgeprodukt zur Absicherung der Bestattungskosten. Wenn Sie die Bestattung finanziell absichern möchten, empfiehlt sich ein Vorsorgevertrag. Dazu können Sie beim Bestattungsinstitut Schäuble & Winkler ein Treuhandkonto anlegen.