Erste Schritte
Kommt es zum Todesfall, müssen in kurzer Zeit zahlreiche Dinge geregelt werden. Im Wesentlichen kommen auf Hinterbliebene vier Aufgaben zu:
Verstirbt eine Person zuhause, können Sie sich direkt mit dem Bestattungsinstitut Schäuble & Winkler in Verbindung setzen. Wir unterstützen Sie in allen Angelegenheiten und helfen Ihnen die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
DIE AUFGABEN
Bei natürlichen Todesfällen muss ein Arzt eine Todesbescheinigung (Totenschein) ausstellen, die den Tod formell bestätigt. Bei einem Sterbefall in den eigenen vier Wänden ist dies möglichst der Hausarzt (ab 19 Uhr erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117). In Alten- oder Pflegeheimen übernimmt die Verständigung des Arztes die jeweilige Einrichtung. Im Krankenhaus stellt der diensthabende Arzt den Totenschein aus. Liegt kein natürlicher Tod vor, muss zunächst die Polizei benachrichtigt werden.
Nach Ausstellung des Totenscheins kann der Verstorbene überführt werden. Bei Sterbefällen im Haus räumt der Gesetzgeber den Hinterbliebenen ein Zeitfenster von 36 Stunden für die Überführung ein. Dies eröffnet die Möglichkeit, den Leichnam zuhause aufzubahren, so dass sich Verwandte und Freunde am Sterbebett verabschieden können.
Parallel empfiehlt es sich, Familienangehörige, engste Freunde und gegebenenfalls den Arbeitgeber des Verstorbenen über den Trauerfall zu informieren.
Nachdem der Arzt die Todesbescheinigung ausgefüllt hat, kann die Abholung durch das Bestattungsinstitut Schäuble & Winkler erfolgen. Unter 07531 36 38 100 sind wir rund um die Uhr für Sie persönlich ansprechbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.
Prinzipiell ist es sinnvoll, den Bestatter möglichst früh zu benachrichtigen, damit dieser in allen Belangen behilflich sein. Selbstverständlich beraten wir die Angehörigen auch dann, wenn beispielsweise noch Unklarheiten über die nötigen nächsten Schritte herrschen. Die ersten Maßnahmen besprechen wir mit Ihnen am Telefon. Alles Weitere in einem ausführlichen Beratungsgespräch. Dieser Termin kann in unserem Beratungsbüro in der Opelstraße 5A oder bei Ihnen zu Hause stattfinden. Wie es Ihnen lieber ist.
Für die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt sind bestimmte Dokumente erforderlich. Nur durch deren Vorlage kann eine Sterbeurkunde ausgestellt werden. Sollten die Papiere nicht vorhanden oder auffindbar sein, wird die Besorgung erforderlich. Die Erstellung von Sterbeurkunden sowie anderen Formalitäten werden von uns übernommen.
Dokumente, die zur Ausstellung einer Sterbeurkunde nötig sind:
Sterbeurkunden werden für Renten-, Kranken- und Lebensversicherungen sowie das Nachlassgericht benötigt. In Bayern und Baden-Württemberg wird dieses von Amts wegen direkt verständigt.
Bestattungsservice
Fehlen bestimmte Papiere, sind wir bei deren Beschaffung behilflich. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Antragsstellungen und Behördengängen. Um Sie bestmöglich zu entlasten, benötigen wir folgende Unterlagen (soweit vorhanden): Mitgliedskarte der Krankenkasse, aktueller Rentenbescheid, Versicherungspolicen, insbesondere von Lebensversicherungen (Sterbefälle müssen meist innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden), Urkunde über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Grabstätte und Bestattungsverfügung.
Alles auf einen Blick: Checkliste „Benötigte Dokumente“ (Download PDF).