FRIEDHOFSPFLICHT
In Deutschland ist die Friedhofspflicht nach dem Bestattungsgesetz der jeweiligen Länder geregelt. Sie besagt, dass Verstorbene auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Zur Beisetzung auf einem Friedhof existieren im Rahmen von Urnenbestattungen jedoch Alternativen wie die See- oder Baumbestattung.
1934 wurde die Friedhofspflicht offiziell im Feuerbestattungsgesetz geregelt. Für sie gibt es gute Gründe. In erster Linie den Schutz der Bestattungskultur. Sie sorgt dafür, dass der Friedhof als öffentlicher Ort der Trauer, des Abschieds und der Erinnerung an Verstorbene erhalten bleibt. Der Besuch an Grabstätten ist für Hinterbliebene meist ein sehr wichtiger Teil der Trauerarbeit und -bewältigung. Weiter gewährleistet die Friedhofspflicht, dass nach Ablauf der Ruhezeit die Überreste von Verstorbenen pietätvoll bestattet bleiben.